Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland
Hier finden Sie Informationen, wenn Sie ein Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug, das aus dem Ausland eingeführt wurde, zum ersten Mal in Deutschland zulassen möchten.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausländische Zulassungspapiere (Teil I und Teil II)
- Gegebenenfalls EU-Übereinstimmungsbescheinigung (bei Neufahrzeugen ist dies Pflicht)
- Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung, ausgenommen das Fahrzeug ist jünger als 3 Jahre. Abweichende Regelung für Taxi, Selbstfahrer-Mietfahrzeug etc. möglich.
- Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten eines/einer amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Originalrechnung
- Umsatzsteuererklärung für Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als sechs Monate zurückliegt und deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts (bei Fahrzeug aus Nicht-EU-Ländern (so genannte Drittländer)
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige