Erreichbarkeit und Abwesenheit

Grundsätzlich müssen Sie für das Jobcenter erreichbar sein. Wenn Sie jedoch verreisen, haben Sie zunächst weiterhin Anspruch auf Bürgergeld. Auch Ihr Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen. Das gilt jedoch nur, wenn Sie sich in der Regel insgesamt nicht länger als 21 Tage im Jahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten und wenn das Ihre Integration in Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme zur Integration in dieser Zeit nicht beeinträchtigt. Dabei zählt man auch Wochenenden oder Feiertage mit.

Voraussetzungen

Sofern Sie für das Jobcenter nicht erreichbar sind, müssen Sie das Jobcenter darüber informieren und einen Antrag auf Zustimmung zu Ihrer Abwesenheit stellen. Erst wenn Ihr Fallmanager/Ihre Fallmanagerin einverstanden ist und Ihrem Antrag zugestimmt hat, können Sie zum Beispiel Ihre Reise antreten. Nur dann haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Bürgergeld. Sobald Sie wieder erreichbar sind, müssen Sie sich umgehend beim Jobcenter zurückmelden.

In besonderen Fällen dürfen Sie auch länger von Ihrem Wohnort fernbleiben, ohne dass Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld verlieren. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Fallmanager/ Ihrer Fallmanagerin.  

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Tel.: 0751 85-8000
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