Neue Zufahrten auf Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen

Sie wollen eine Zufahrt auf eine Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen erstellen?
Vor der geplanten Baumaßnahme ist ein Antrag zu stellen.

Zufahrten die in Zusammenhang mit der Erstellung von neuen Gebäuden angelegt werden sollen, werden in der Regel gemeinsam mit dem Bauantrag (von der Baurechtsbehörde) bearbeitet.
Wird eine Zufahrt geändert oder soll einem anderen Verkehr dienen ist eine Genehmigung zu beantragen (gilt sowohl für Zufahrten innerorts als auch außerorts).

Erforderliche Unterlagen

Beschreibung der geplanten Zufahrt mit folgenden Angaben:
  • Angaben zum Eigentümer der Zufahrt (Vor- und Zunahme, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse)
  • Art und Verwendungszweck der Zufahrt (z.B. Zulieferverkehr)
  • Lage, Größe und Befestigung (z.B. Kies, Pflaster, Asphalt)

Lageplan in geeignetem Maßstab. Bitte die Stelle kennzeichnen, an der die Zufahrt geplant ist.

Kosten

Die Genehmigung ist ggf. kostenpflichtig.

Wichtige Hinweise

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Straßenamt
Betriebsdienst
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Herr Niederbröker
Tel.: 0751 85-2413
Mail: M.Niederbroeker@rv.de