Abstände von baulichen Anlagen an Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen

Sie wollen bauliche Anlagen an einer Kreisstraße, wie z.B. eine Mauer, eine Garage, ein Gebäude mit oder ohne Zufahrt erstellen?
Für die Ausführung von baulichen Anlagen ist in der Regel ein Baugesuch notwendig.
Sind diese baurechtlich verfahrensfrei, bedarf es einer straßenrechtlichen Genehmigung.

Vom Straßenamt können Vorabinformationen zu erforderlichen Abständen an Kreisstraßen und Regelungen innerorts/außerorts gegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

Lageplan (Skizze) mit Eintragung der baulichen Anlage in geeignetem Maßstab.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Straßenamt
Zentrale Dienste
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Herr Stauber
Tel.: 0751 85-2412
Mail: B.Stauber@rv.de