Neuzulassung

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug zulassen. Hier finden Sie Informationen zur Neuzulassung.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) und Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier),
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer,
  • Falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde, brauchen wir zum COC-Papier zusätzlich noch den Original-Kaufvertrag oder die Original-Rechnung. Zudem müssen Sie das Fahrzeug zur Identifizierung bei uns vorführen.
  • Kfz-Zulassung in Vollmacht
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
  • Kfz-Zulassung für Minderjährige

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 30,60 Euro und 67,40 Euro. Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an.

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Wichtige Hinweise

Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen.

Formulare

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Kreishaus Wangen im Allgäu
Liebigstraße 1
Wangen im Allgäu

Tel.: 0751 85-1414
Fax: 0751 85-1405
Mail: buergerbuero@rv.de