Förderung der Selbsthilfegruppen

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung ist eine finanzielle Unterstützung der regelmäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben. Darunter fallen zum Beispiel Aufwendungen für:

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung und Sachkosten  (zum Beispiel Büromöbel, PC, Softwareprogramme, Drucker, Porto, Telefon)
  • Kontoführungsgebühren
  • Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche, Veranstalterhaftpflicht, Mietsachschäden, Inventar- und Elektronikversicherung
  • Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen (zum Beispiel Kosten für: Hardware wie Webcam, Software und Lizenzen für Videokonferenzsysteme)
  • Regelmäßige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel für Mitgliederzeitschriften, Newsletter, Flyer, Internetauftritte, Social Media-Auftritte, regelmäßige Videos oder Podcasts)
  • Aufwendungen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit
  • Schulungen oder Fort- und Weiterbildungen
  • Ausgaben für das Wissensmanagement (zum Beispiel für indikationsspezifische Fachliteratur, Bücher, digitale Schulungstools)
  • Tagungs-/ Kongress- und Messebesuche (Teilnahme, auch mit eigenem Stand)
  • Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie für Fachverbände (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit)
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (zum Beispiel für Kongresse, Patienten-/Patientinnentage, Jahrestreffen, Angehörigentreffen, Schulungen für ehrenamtlich Tätige), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Antragstellenden haben. Hierzu zählen auch Aufwendungen zur Herstellung von Barrierefreiheit (zum Beispiel für Gebärden- und Schriftdolmetschung)

Bitte reichen Sie Ihren Antrag jeweils bis 31. März (Antragseingang) per Post beim/bei der Federführenden der jeweiligen Krankenkasse ein. Er/Sie bearbeitet Anträge und koordiniert.
Namen und Adressen der in der Region zuständigen Federführenden finden Sie hier.

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Hier geht es um gezielte Projekte und zeitlich sowie inhaltlich begrenzte Vorhaben. Es sind Aktivitäten, die über die regelmäßigen Aufgaben und das normale Maß der Selbsthilfearbeit hinausgehen.
Sie sollen – im Rahmen der Selbsthilfearbeit –  besonders dazu beitragen, die Situation der Betroffenen und deren Angehörigen zu verbessern sowie gesundheitliche Ressourcen zu stärken.
Beispiele für Projekte:

  • Veranstaltungen zum Beispiel Gesundheitstage, Symposien, Patiententage/Patientinnentage, Angehörigentreffen, Fachtage, Selbsthilfetage, Jubiläumsveranstaltungen
  • Plakataktionen, Werbespots
  • besondere Kursangebote oder Workshops für die ganze Gruppe
  • Wochenendseminare für Betroffene und Angehörige
  • Themenspezifische Fachveranstaltungen im Rahmen von Gremiensitzungen

Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge im Enzelfall.

Bei den Ansprechpersonen der jeweiligen Krankenkassen können Sie Ihre Anträge zur Projektförderung ganzjährig einreichen. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie von Ihrer ausgewählten Krankenkasse.
Namen und Adressen der entsprechenden Krankenkassen vor Ort – unter anderem für die krankenkassenindividuelle Förderung – finden Sie hier.

Downloads

Die Formulare sind als beschreibbares PDF hinterlegt. Bitte speichern Sie das jeweilige PDF lokal auf Ihrem Rechner,  bevor Sie es ausfüllen. Damit die hinterlegten Funktionen fehlerfrei funktionieren, öffnen Sie das PDF von dort aus bitte zwingend mit der aktuellen Version des ADOBE READER-Programmes.

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Stabsstelle Sozialplanung und Bildungsmanagement

Kontaktstelle für Selbsthilfe und Bürgerschaftliches Engagement
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Lauter
Tel.: 0751 85-3119
Fax: 0751 85-773119
Mail: kontaktstelle-selbsthilfe@rv.de
m.lauter@rv.de