Bibermanagement

Mehr als 150 Jahre nach seiner Ausrottung ist der Biber selbstständig wieder in unsere Region zurückgekehrt. An zahlreichen Flüssen und Bächen hat er sich Lebensräume geschaffen und Aufmerksamkeit erregt – nicht immer ohne Konflikte.
Die meisten Konflikte entstehen dort, wo Mensch und Biber denselben, schmalen Uferstreifen nutzen. Insbesondere bei kleineren Bächen gestaltet der Biber, ähnlich wie der Mensch, die Umgebung nach seinen Bedürfnissen. Hierdurch kann es durch Vernässung von Flächen, Fällung von Bäumen etc. zu Konflikten mit den sonstigen Landnutzer/innen kommen.

Hier setzt das landesweite Bibermanagement an, um den Konflikten mit den Landnutzer/innen, dem Hochwasserschutz oder naturschutzfachlichen Zielkonflikten mit maßgeschneiderten Lösungen zu begegnen. Das Bibermanagement bietet ein Netzwerk aus Ansprechpartnern und -Partnerinnen an, die bei Problemen mit dem Biber weiterhelfen. Im Landkreis sind darüber hinaus ehrenamtliche Biberberater/innen tätig, die vor Ort unterstützen.

Hinweis
Der Biber gilt als international und national streng geschützt, sowohl durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, als auch durch das Bundesnaturschutzgesetz. Es ist somit verboten, Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Wohnstätten zu beschädigen oder erheblich zu beeinträchtigen.

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