Verwertung von Bodenaushub

Erdaushub und Boden

Verwertung von Bodenaushub
Bodenaushub ist grundsätzlich einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Große Mengen werden zur Rekultivierung von Abbaustellen benötigt. Auch für Tiefbaumaßnahmen und im Landschaftsbau wird Bodenaushub als Baumaterial verwendet. Er darf jedoch nur dann ohne besondere technische Sicherungsmaßnahmen verwendet werden, wenn er frei von Belastungen und Verunreinigungen, also unbelastet und damit unbedenklich, ist. Grundsätzlich kann die Unbedenklichkeit nur durch einen sachverständigen Gutachter festgestellt werden. Für belasteten Bodenaushub gelten besondere Sicherheitsvor-kehrungen.
 
Vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub
In besonders eindeutigen Fällen, wo eine Belastung des Bodenaushubs von vornherein nicht zu erwarten ist, kann auch der Bauherr, Architekt, Bauleiter oder Fachbauleiter die „Unbedenklichkeit“ des Bodens bestätigen. Durch seine Unterschrift erklärt derjenige, der Bodenaushub abgibt (Abgeber) gegenüber demjenigen, der den Bodenaushub annimmt (Abnehmer) und gegenüber den zuständigen Behörden, dass das Bodenmaterial frei von Schadstoffbelastungen und Verunreinigungen ist. Dazu ist das Formular „Vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub“ zu verwenden.

Wichtige Hinweise

Das Formular „Vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub“ ist gewissenhaft (vollständig) auszufüllen und spätestens mit der ersten Fuhre an den Abnehmer des Bodenaushubs zu übergeben. Boden, der mit einem unvollständig ausgefüllten Formular angeliefert wird, darf nicht angenommen werden. Falsche oder fehlerhafte Angaben können straf- und zivilrechtlich belangt werden. Darüber hinaus können Haftungs- und Schadensersatzansprüche entstehen. Bodenaushub, dessen Herkunft und Unbedenklichkeit nicht feststeht, darf nur an dafür zugelassenen Orten aufgefüllt werden.
Für die Verwertung von Oberboden (Humus) zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht ist die „Vereinfachte Erklärung“ nicht ausreichend.

Formulare

Vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub (239 KB)
Oder melden Sie sich direkt über unser Bürgerportal online an.

Die Arbeitshilfe „Bodenschutz bei Baumaßnahmen (83 KB)“ beinhaltet die wesentlichen Bodenschutz relevanten Punkte, die je nach Vorhabengröße, beachtet werden müssen. Sie hilft  Ihnen, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Bodens bei Ihrer Baumaßnahme  umzusetzen bzw. einzuhalten.

In unserem Flyer „Bodenschutz beim Bauen“ (1,4 MB) wird der fachgerechte und schonende Umgang mit dem Boden bei der Bauausführung dargestellt.

Termin

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bau- und Umweltamt
Bodenschutz und Altlasten
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Ommerle
Tel.: 0751 85-4211
Fax: 0751 85-4205
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