Wann, wie und wie lange bekommen Sie Leistungen?

Ihr zuständiges Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Das Jobcenter überweist die Geldleistung an Sie und führt alle eingereichten Leistungsunterlagen.

Ablauf

Sie erhalten die Geldleistung in der Regel für 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn

  • das Jobcenter zunächst nur vorläufig über den Leistungsantrag entschiedet (zum Beispiel wenn Ihr Einkommen nicht immer gleich hoch ist) oder
  • die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung als unangemessen gelten. Welche Aufwendungen angemessen sind, zeigt der örtlich geltende Maßstab.

Endet Ihr Bewilligungs-Zeitraum, prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf die Leistungen haben.
Stellen Sie dafür einen Weiterbewilligungs-Antrag (WBA). Die Unterlagen dazu schickt Ihnen das Jobcenter rechtzeitig vor dem Ablauf des Bewilligungs-Zeitraumes zu.

Sie erhalten die Leistungen monatlich im Voraus. Dabei berechnet das Jobcenter alle vollen Monate gleichmäßig mit 30 Kalendertagen.
Stehen Ihnen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, bekommen Sie für jeden Tag 1/30 der monatlichen Leistung. Das kommt zum Beispiel vor, wenn Sie längere Zeit nicht vor Ort sind (bei so genannter Ortsabwesenheit).

Die Leistungen erhalten Sie kostenfrei, wenn Sie die Leistungen auf ein europäisches Konto überweisen lassen.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Jobcenter
Verwaltungsgebäude Weingarten
Sauterleutestraße 34
Weingarten

Tel.: 0751 85-8000
Mail: jo@rv.de