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Veterinäramt

Leiter:   Dr. Johann Hartmann
Telefon: 0751/85-5410
Telefax: 0751/85-5405
E-Mail an das Veterinäramt

 

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Montag bis Mittwoch
Donnerstag


08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr
13.30 - 17.30 Uhr

 

Friedenstraße 2
88212 Ravensburg

Anbindung ÖPNV:
Linie 1, 2, 3, 5
Haltestelle "Falken"


  Fahrplanauskunft

 

externer Link

Anfahrt

                                              

 

Außenstelle Leutkirch


Telefon: 07561/9820-5710
Telefax: 07561/9820-5705
E-Mail an das Veterinäramt
                                                                                        

Ottmannshofer Straße 46
88299 Leutkirch

Anbindung ÖPNV:
Linie 133
Haltestelle "Kreiskrankenhaus"


  Fahrplanauskunft

 

Schlachthof Leutkirch

Telefon: 07561/82630
Telefax: 07561/826355



 

Zeppelinstraße 43
88299 Leutkirch



Das Veterinäramt stellt sich vor

Als Untere Verwaltungsbehörde nehmen wir Aufgaben des Landes auf kommunaler Ebene wahr. Unsere Dienstgeschäfte werden fast ausschließlich durch Brüssel bestimmt. Alle Veterinärämter in der Europäischen Union sind mit dem EDV-System ANIMO miteinander vernetzt. Zur Vereinheitlichung dieses Verwaltungsbereiches in der EU müssen wir uns in sogenannte Audits den Kontrolleuren des Lebensmittel- und Veterinäramtes der Kommission (Sitz: Irland) stellen.
                    
Die Aufgaben:

  • Verbraucherschutz bei Lebensmitteln (Qualität, Sicherheit und Hygiene)
  • Tierschutz, d. h. Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere
  • Erhaltung und Entwicklung leistungsfähiger Tierbestände
  • Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten
  • Schutz der Umwelt vor schädigenden Einflüssen durch Tiere, tierische Erzeugnisse und Abfälle

 

Wenige Aufgabenbereiche der Kreisverwaltungen haben die Öffentlichkeit in den letzten Jahren so beschäftigt, wie die des Veterinäramts. BSE, MKS, Schweinepest, illegale Tierarzneimittel, Dioxin im Schinken, Nitrofen im Getreide, Wachstumsregulatoren in Obst und Gemüse, Listerien im Käse, Hormone aus Arzneimittelabfällen im Schweinefleisch hielten und halten uns in Atem. Nicht weniger wichtig für unsere Arbeit waren die Diskussionen über tierschutzgerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, die Tiertransporte, die Haltung exotischer Tiere durch Privatleute, die Probleme der Tiere in Zirkusbetrieben, Fragen der Ethik im Zusammenhang mit dem Urteil des BVG zum Schächten von Tieren sowie das Verhalten von "Kampfhunden".

Wir strukturieren unsere Aufgaben und Arbeit im Bereich der Lebensmittelüberwachung neu, um die Vorsorge zu verbessern. Produktionsbegleitende Sicherungsmaßnahmen ("In-Prozess-Kontrolle") sollen von vornherein Fehler vermeiden. In diesem Aufgabenbereich arbeiten wir mit den Ärzten des Gesundheitsamtes, den Ärzten, Tierärzten und Lebensmittelchemikern der staatlichen Untersuchungsanstalten eng zusammen. Die Gefahrenanalyse in der Lebensmittelgewinnung, die daraus resultierende Steuerung der Herstellungsabläufe, um gute und sichere Erzeugnisse zu garantieren, verlangen Sachverstand und Verantwortung. Lebensmittel betreffen alle Bürger!

Aus tierärztlicher Sicht wurden die einzelnen veterinären Aufgabenbereiche immer schon als Einheit gesehen. Das Motto "Gesunde Tiere, gesunde Lebensmittel" bringt dies auf den Punkt. Nur von gesunden Tieren können qualitativ einwandfreie Lebensmittel gewonnen werden. Gesund können Tiere nur sein, wenn sie art- und verhaltensgerecht gehalten, gefüttert und versorgt werden. Dies ist leider nicht immer der Fall. Mit allen uns zur Verfügung stehenden Verwaltungsmaßnahmen versuchen wir die Interessen der Tiere zu vertreten. Meist sind es langwierige, zeitaufwändige Verfahren, bis sich Erfolg einstellt.

Aber es bestehen auch andere Gründe für Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben durch die Amtstierärzte. Die meisten Lebensmittelskandale hatten ihren Ausgang oder ihre Ursache im Erzeugerbetrieb oder in der Futtermittelherstellung. Nicht durch eine hohe Zahl von Untersuchungen an den Enderzeugnissen, sondern nur durch ganz gezielte Kontrollen bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe erreichen wir die notwendige Lebensmittelsicherheit. Die seit 1900 in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene "Fleischbeschau" bei der Schlachtung landwirtschaftlicher Nutztiere konnte vieles verbessern. Trotzdem gibt es auch hier Entwicklungen durch die "modernen" Haltungsformen, die neue Maßnahmen verlangen. Die latente Belastung unserer Tierbestände mit Salmonellen und anderen Erregern, die beim Menschen Krankheiten verursachen können, verlangen weitergehende Untersuchungen. Dies wird im Zusammenhang der Qualitätssicherung der landwirtschaftlichen Produkte z. B. als landesweites Salmonellen-Monitoring auf den Weg gebracht. Die Probennahme erfolgt durch das Personal der amtlichen Fleischuntersuchung, die Befunde werden durch die Tierärzte des Veterinäramts bewertet.

 

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