Informationen zu eingetragenen Lebenspartnerschaften
Seit dem 1. Januar 2012 werden gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nun auch in Baden-Württemberg vor dem Standesbeamten begründet.
Die Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft nimmt Ihr Wohnsitz-Standesamt entgegen.
Die Partnerschaftsbegründung ist anschließend vor jedem deutschem Standesamt möglich.
