Antragsarten und Formulare
Am 01. März 2010 ist die neue Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg in Kraft getreten, wodurch insbesondere eine neue Verfahrensart "das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren" eingeführt wurde.
Ob für Ihr Bauvorhaben überhaupt eine Baugenehmigung notwendig ist, oder ob auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren oder ein Kenntnisgabeverfahren ausreicht, erfahren Sie hier.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in der neuaufgelegten Broschüre "Verfahrensarten im Baurecht"
Aktualisierung der Homepage
Die Homepage des Landratsamtes Ravensburg wird derzeit überarbeitet.
Aus diesem Grund finden Sie unter den jeweiligen Antragsarten einen Link mit aktuellen Informationen zum Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen.
Die auf dieser Seite angegebenen LBO-Formulare stehen Ihnen bereits aktualisiert für Ihre Antragstellung zur Verfügung.
1. Bauvoranfrage / Bauvorbescheid
2. Baugenehmigung
3. Vereinfachtes Baugenehmigungserfahren
4. Kenntnisgabeverfahren
5. Abgeschlossenheitsbescheinigung
6. Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
Die Unterlagen für Bauvorbescheid, Bauantrag, Kenntnisgabeverfahren sind derjenigen Gemeinde vorzulegen, in der das Bauvorhaben durchgeführt werden soll. Die Gemeinde leitet diese an die zuständige Baurechtsbehörde weiter.
Aus der Verwaltungsvorschrift für die Landesbauordnung - Formulare
(VwV LBO - Formulare):
| Wählen Sie nachfolgend das gewünschte Formular (PDF Format) durch Klicken auf das Symbol aus. Für die Ansicht der Dokumente benötigen Sie das Programm Acrobat Reader, das Sie kostenlos herunterladen können. Bei den angebotenen Formularen besteht für Sie die Möglichkeit, diese direkt am Bildschirm auszufüllen und anschließend auszudrucken. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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