Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt
Logo Landratsamt Ravensburg - zurück zur Startseite
Startseite | Suche | Seitenübersicht | Impressum | Login | Intranet |
Schnellsuche
  • Landratsamt
  • Aktuelles und Wissenswertes
  • Kreistag
  • Volksabstimmung S 21 - Kündigungsgesetz
  • Wahlen
  • Zensus 2011
  • Bürgerservice - Ämter
    • Abfall
    • Bauen und Gewerbe
    • Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Netzwerke
    • Ernährungszentrum
    • Finanzverwaltung
    • Gesundheit
    • Jobcenter Landkreis Ravensburg
    • Kinder, Jugend und Familie
      • Jugendamt
      • Adoptionsvermittlung
      • Beistandschaften - Pflegschaften - Vormundschaften
      • Beurkundungen
      • Hilfen zur Erziehung
      • Jugend- und Familienberatung
      • Kindergartenfachberatung
      • Kindertagespflege
      • Kindesunterhalt
      • Sorgerecht
      • Tandem - ein Angebot für Alleinerziehende
      • Unterhaltsvorschuss
      • Vaterschaftsfeststellung
      • KiP - Projekt zur Entlastung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit psychisch kranken Eltern
      • PEBB - Familienbildung im Landkreis Ravensburg
    • Kommunalamt
    • Kundenservicezentrum mit Kfz-Zulassung
    • Land- und Forstwirtschaft
    • Lebenspartnerschaften
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Organisationsamt
    • Personalservice
    • Pflegestützpunkt
    • Recht und Ordnung
    • Schulen
    • Soziales
    • Umwelt
    • Verkehr und Straßen
    • Vermessung und Flurbereinigung
    • Veterinäramt
  • Kultur
  • Gaststättenkultur im Landkreis
  • Wirtschaftsförderung und Tourismus
  • Städte und Gemeinden
  • Abgeordnete
  • Ausbildung beim Landkreis Ravensburg
  • Stellenangebote
  • Ausschreibungen
  • Presseservice
  • Europa
  • Links
  • Was ist neu?
  • Gästebuch
Sie sind hier:
Startseite > Bürgerservice - Ämter > Kinder, Jugend und Familie > Beurkundungen

Beurkundungen

Telefon: 0751/85-3260
oder

Telefon: 0751/85-3270
Telefax: 0751/85-3205
E-Mail an das Jugendamt
                                                                     
                                            

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Montag bis Mittwoch
Donnerstag


08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr
13.30 - 17.30 Uhr

Um längere Wartezeiten zu vermeiden,
wird eine telefonische Voranmeldung
empfohlen.

Gartenstraße 107
88212 Ravensburg

Anbindung ÖPNV: 
Linie 1, 2, 3, 5, 10, 20, 30, 31, 7573
Haltestelle "Kraftwerk"

 Fahrplanauskunft

externer Link Anfahrt

 

Außenstelle Wangen


Telefon: 07522/996-3760
Telefax: 07522/996-3705
E-Mail an das Jugendamt

                                                                     

Liebigstraße 1
88239 Wangen

Anbindung ÖPNV:
Linie 93/4, 7545, 9723
Haltestelle "Lindauer Straße"/"Zollamt"

 Fahrplanauskunft
                           



Weshalb eine Urkunde?

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.


Wo kann beurkundet werden?

Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu vom Gesetz ermächtigt wurden. Dies sind im Allgemeinen die Jugendämter und die Notariate. Vaterschaftsanerkennung sowie die Zustimmungserklärungen können auch beim Standesamt beurkundet werden. Die Beurkundung bei den Jugendämtern ist kostenlos, bei den Notariaten werden Gebühren verlangt.

 

Was kann beurkundet werden und welche Unterlagen sind hierfür erforderlich?

Die wichtigsten Urkunden sind:

  • Vaterschaftsanerkennung
    erforderliche Unterlagen:
    - Personalausweis oder Reisepass
    - Mutterpass (bei Anerkennung vor Geburt)
    - Geburtsurkunde des Kindes (bei Anerkennung nach Geburt)
    - Name und Geburtsdatum der Mutter

  • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
    erforderliche Unterlagen: 
    - Personalausweis oder Reisepass
    - Mutterpass (bei Anerkennung vor Geburt)
    - Geburtsurkunde des Kindes (bei Anerkennung nach Geburt)
    - beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung


    Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung können auch gemeinsam beurkundet werden.

  • Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
    erforderliche Unterlagen:
    - Personalausweis oder Reisepass
    - Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z.B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung)

  • Sorgeerklärung
    erforderliche Unterlagen:
    - Personalausweis oder Reisepass
    - Geburtsurkunde des Kindes mit Eintragung des Vaters bzw. beglaubigte Abschrift der 
      Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung

  • Unterhaltsurkunde
    erforderliche Unterlagen:
    - Personalausweis oder Reisepass
    - Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil,
      den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)
    - falls vorhanden, die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung)


Darüber hinaus kann über

  • Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB
  • Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
  • Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zu einer internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes
  • Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind (§1746 II BGB)
  • Erklärung durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet (§ 1747 III Nr. 3 BGB)

eine Urkunde vom Jugendamt erstellt werden.


Hinweis:

Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend deutsch sprechen ist ein Dolmetscher erforderlich. Hierbei muss es sich nicht um einen vereidigten Dolmetscher handeln.

 

 

 

Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben