Go to navigation Go to content
Logo Landratsamt Ravensburg - zurück zur Startseite
Startseite | Suche | Seitenübersicht | Impressum | Login | Intranet |
Schnellsuche
  • Landratsamt
  • Aktuelles und Wissenswertes
  • Kreistag
  • Volksabstimmung S 21 - Kündigungsgesetz
  • Wahlen
  • Zensus 2011
  • Bürgerservice - Ämter
    • Abfall
    • Bauen und Gewerbe
      • Bau- und Gewerbeamt
        • Baurecht und Bauordnung/Städtebau
        • Gewerbeaufsicht
        • Gewerbeabwasser, Abfall und Immissionsschutz
          • Entsorgung von Niederschlagswasser
        • Denkmalschutz und Denkmalpflege
        • Bauleitplanung
      • Bau- und Gebäudemanagement
    • Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Netzwerke
    • Ernährungszentrum
    • Finanzverwaltung
    • Gesundheit
    • Jobcenter Landkreis Ravensburg
    • Kinder, Jugend und Familie
    • Kommunalamt
    • Kundenservicezentrum mit Kfz-Zulassung
    • Land- und Forstwirtschaft
    • Lebenspartnerschaften
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Organisationsamt
    • Personalservice
    • Pflegestützpunkt
    • Recht und Ordnung
    • Schulen
    • Soziales
    • Umwelt
    • Verkehr und Straßen
    • Vermessung und Flurbereinigung
    • Veterinäramt
  • Kultur
  • Gaststättenkultur im Landkreis
  • Wirtschaftsförderung und Tourismus
  • Städte und Gemeinden
  • Abgeordnete
  • Ausbildung beim Landkreis Ravensburg
  • Stellenangebote
  • Ausschreibungen
  • Presseservice
  • Europa
  • Links
  • Was ist neu?
  • Gästebuch
Sie sind hier:
Startseite > Bürgerservice - Ämter > Bauen und Gewerbe > Bau- und Gewerbeamt > Gewerbeabwasser, Abfall und Immissionsschutz > Entsorgung von Niederschlagswasser

Entsorgung von Niederschlagswasser
aus gewerblichen Dach- und Hofflächen

Telefon: 0751/85-4155
oder       0751/85-4156
oder       0751/85-4157
oder       0751/85-4158
Telefax: 0751/85-4105
E-Mail an das Bau- und Gewerbeamt

 

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Montag bis Mittwoch
Donnerstag


08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr
13.30 - 17.30 Uhr

                                                            

Gartenstraße 107
88212 Ravensburg

Linie 1, 2, 3, 5, 10, 20, 30, 31, 7573
Haltestelle "Kraftwerk"

 Fahrplanauskunft

externer Link Anfahrt

 

Wohin geht mein Niederschlagswasser?

In einem Baugebiet besteht:

  • ein ausreichend groß dimensioniertes Regenwassernetz, das nur Niederschlagswasser erfasst 
     i. d. R. können Dach- und Hofflächen daran angeschlossen werden

  • nur ein Mischwasser- oder Schmutzwasserkanal
     eine Einleitung von Niederschlagswasser in diese Systeme ist nur in Ausnahmefällen möglich


Wenn das Niederschlagswasser dezentral durch Versickerung oder durch Einleitung in ein oberirdisches Gewässer entsorgt werden kann, spart man Anschlusskosten und Abwassergebühren, weil sowohl die Kanalisation als auch die Behandlungsanlagen kleiner werden. Versickertes Regenwasser ist außerdem ein Gewinn für den Wasserhaushalt.

Die vom Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg verabschiedete Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser legt fest, was "schadlose Niederschlagswasserentsorgung" konkret bedeutet und führt aus, unter welchen Voraussetzungen die Beseitigung von Niederschlagswasser erlaubnisfrei ist.

Bei gewerblichen Dach- und Hofflächen ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig, wenn das dort anfallende Niederschlagswasser versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden soll.

 

Welche Gründe sprechen gegen eine Versickerung?

Folgende Gründe schließen eine Versickerung aus:

  • hohe Grundwasserstände im Bereich der Baustelle (Gefahr der Bauwerksvernässung),
  • undurchlässige Bodenschichten (toniges, schluffiges Material),
  • Altablagerungen (Auffüllungen mit Stoffen, aus denen Schadstoffe ausgewaschen werden können),
  • enge Bebauungen, so dass Mindestabstände nicht eingehalten oder erforderliche Sickerflächen nicht untergebracht werden können.

 

Wo und wie wird die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt?

Die Erlaubnis erteilt die zuständige untere Wasserbehörde - im Landkreis Ravensburg ist es das Landratsamt Ravensburg. Mit einem "Mausklick" auf den gewünschten Antrag öffnen Sie das benötigte Formular. Es empfiehlt sich, die Planung von einem Fachbüro anfertigen zu lassen.

  • Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser
  • Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser

 

Was muss beim Betrieb der Regenwasserbehandlungsanlagen beachtet werden?

Bei Versickerungsanlagen handelt es sich bei gut sickerfähigem Untergrund meist um begrünte Mulden. Bei schlechter durchlässigen Böden sind erweiterte, kombinierte Systeme notwendig. Daneben gibt es so genannte Retentionsanlagen. Sie dienen dazu, Starkniederschläge zurückzuhalten und gedrosselt in oberirdische Gewässer einzuleiten. Sie können verschieden ausgeführt werden. Bei ausreichenden Platzverhältnissen genügen einfache Erdmulden, ansonsten benötigt man betonierte Becken oder unterirdische Systeme.

Diese "Regenwasserbehandlungsanlagen" sind in regelmäßigen Abständen zu warten und zu pflegen. Im Wesentlichen beschränken sich die Arbeiten darauf, Blattwerk und andere Ablagerungen auszuräumen, die Sickermuldenfläche aufzulockern und die Pflanzdecke zu erhalten.
Bei der Pflege von Versickerungsanlagen dürfen keine Pflanzenschutzmittel und auf den angeschlossenen befestigten Hofflächen kein Tausalz verwendet werden.

 

Haben Sie noch Fragen?

Weitere Informationen gibt es bei unseren Ansprechpartnern im Bau- und Gewerbeamt (unter o. g. Telefonnummern), 

in dem Merkblatt "Beseitigung von Niederschlagswasser" und


beim Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg unter
   www.um.baden-wuerttemberg.de


 

Print Page
Send page
Beginning of page