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Startseite > Bürgerservice - Ämter > Soziales > Eingliederungs- und Versorgungsamt > Betreuung

Betreuung

Ansprechpartner:

Andrea Staiger
(Buchstabe A - I)
Telefon: 0751/85-3348
Telefax: 0751/85-3308
E-Mail an Frau Staiger

Josef Gauder
(Buchstabe J - Q)
Telefon: 0751/85-3319
Telefax: 0751/85-3306
E-Mail an Herrn Gauder

 

Margret Sauter
(Buchstabe R - Z)
Telefon: 0751/85-3346
Telefax: 0751/85-3308
E-Mail an Frau Sauter

 

    

Termine nur nach Vereinbarung!

 

 

Gartenstraße 107
88212 Ravensburg         

Anbindung ÖPNV:
Linie 1, 2, 3, 5, 10, 20, 30, 31, 7573
Haltestelle "Kraftwerk"


  Fahrplanauskunft

 

externer Link Anfahrt


Außenstelle Wangen


Ansprechpartner:  Reinhold Dorner
Telefon: 07522/996-3842
Telefax: 07522/996-3606
E-Mail an Herrn Dorner
 

 

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Liebigstr. 1
88239 Wangen im Allgäu

Anbindung ÖPNV:
Linie 93/4, 7545, 9723
Haltestelle "Lindauer Straße"/ "Zollamt"


  Fahrplanauskunft

 

externer Link Anfahrt


                                                              


Was sind unsere Aufgaben?

  • Einführung von ehrenamtlichen Betreuern und Familienangehörigen in ihre
    Aufgaben sowie Beratung und Unterstützung bei der Durchführung
  • Suche nach geeigneten ehrenamtlichen Betreuern oder Berufsbetreuern für
    Personen, die niemanden haben, der diese Aufgabe für sie übernehmen kann
  • Unterstützung des Vormundschaftsgerichts auf gutachterlicher Basis


Welche Voraussetzungen müssen für eine Betreuung vorliegen?

Ein Volljähriger kann aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder
einer psychischen Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen.


Wie läuft das Betreuungsverfahren ab?

Können Sie oder kann jemand aus Ihrem Verwandten– oder Bekanntenkreis seine Angelegenheiten aus einem der oben genannten Gründe nicht mehr selbst regeln, können Sie bei dem Bezirksnotariat, das für den Wohnort des zu Betreuenden zuständig ist, eine Betreuung anregen. Sie können dazu bei den Notariaten Formulare erhalten. Hilfreich wäre es, wenn Sie Ihrer Betreueranregung bereits ein ärztliches Attest beilegen könnten, das den Zustand des zu Betreuenden bestätigt. Bitte beachten Sie: Sobald Sie ein Betreuungs-verfahren angeregt haben, können Sie es nicht mehr zurücknehmen!

Der Notar holt dann die entsprechenden Unterlagen und Informationen ein. Dies ist ein Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie, die Stellungnahme der Betreuungsbehörde, außerdem führt er selbst mit dem zu Betreuenden ein Gespräch. Danach entscheidet der Notar darüber, ob eine Betreuung tatsächlich bestellt wird.


Weitere Informationen zum Thema Betreuungen

Weitere Informationen zum Thema Betreuungen erhalten Sie per E-Mail beim Betreuungsverein St. Martin. Hier können Sie sich auch melden, wenn Sie grundsätzlich Interesse an der Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen haben.

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