Vorschlag für neues EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ab 2014
Die Kommunalpartnerschaften könnten Verlierer der Neuerungen sein
Die EU-Kommission hat am 14. Dezember 2011 die neue Struktur des für die Kommunen bedeutsamen Förderprogramms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ vorgeschlagen, das bislang auch die Förderung von Kommunalpartnerschaften vorsieht. Mit dem Programm sollen von 2014 – 2020 ernsthafte Debatten über EU-Themen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gefördert werden, die in eine gesamteuropäische Perspektive übertragen werden können. Globales Ziel ist es, den Informationsstand über die EU zu verbessern und die Bürgerbeteiligung zu fördern.
Der neue Programmvorschlag sieht dazu die zwei neuen Bereiche
• „Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft“ sowie
• „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ vor.
Es baut auf das bisherige Programm auf und soll höhere Anforderungen an den europäischen Mehrwert der Projekte und Bürgerbegegnungen stellen. Der neue Ansatz sieht keinen speziellen Bereich mehr für Bürgerbegegnungen im Rahmen von Kommunalpartnerschaften vor. Dahingegen gilt künftig für die „Aktionsarten“ Bürgerbegegnungen und Städtepartnerschaften der gesamte Programmbereich. Der Vorschlag sieht für 2014 – 2020 eine Aufstockung der Mittel von 215 auf 229 Mio. € vor.
Zur Zielerreichung werden unter anderem folgende „Aktionsarten“ finanziert, die auf transnationaler Ebene oder mit einer klaren europäischen Dimension durchgeführt werden:
• Bürgerbegegnungen,
• Städtepartnerschaften,
• Schaffung und Pflege transnationaler Partnerschaften und Netze,
• Unterstützung für Organisationen von allgemeinem europäischen Interesse,
• Gemeinschaftsbildung und Debatten zu Bürgerschaftsthemen unter Nutzung von IKT und/oder sozialen Medien,
• Veranstaltungen auf Ebene der EU,
• Debatten und Studien zur Festlegung von Meilensteinen in der europäischen Geschichte, insbesondere, um die Erinnerung an die
Verbrechen in der Nazi- und Stalinzeit nicht verblassen zu lassen,
• Reflexion und Debatten zu gemeinsamen Werten,
• Initiativen, um die EU-Organe und ihre Funktionsweise mehr in den Vordergrund zu rücken,
• Aktionen zur Nutzung und weiteren Valorisierung der Ergebnisse der unterstützten Initiativen,
• Studien zu Themen im Zusammenhang mit Bürgerschaft und Bürgerbeteiligung sowie
• Unterstützung von Programminformations-/ Beratungsstrukturen in den Mitgliedstaaten (Art. 3 Nr. 2 des Vorschlags).
Neu ist dabei, dass die für die Kommunen relevante Städtepartnerschaftsförderung in dieser Aufzählung nun als eine „Aktionsart“ unter vielen genannt wird. Bisher war für die Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften ein eigener Bereich vorgesehen (Aktion 1.1.). Nun stehen den Aktionsarten Bürgerbegegnungen und Städtepartnerschaften alle Programmbereiche offen.
Beurteilung des Kommissionsvorschlags aus kommunaler Sicht
Kommunalpartnerschaften könnten mit dieser neuen Programmstruktur nach der Formulierung des Textes und der Struktur des Programms – zumindest quantitativ – an Bedeutung verlieren. Zwar stehen nun den Bürgerbegegnungen und Städtepartnerschaften die beiden großen Förderbereiche für Ihre Projekte offen, dies jedoch in Konkurrenz zu allen anderen „Aktionsarten“ (siehe Art. 3 Nr. 2 des Vorschlags). Um diesem erhöhten Wettbewerb künftig standzuhalten, müssen sich nach dem Willen der Kommission Kommunalpartnerschaften nun noch intensiver mit europäischen Themen auseinandersetzen und sich möglichst in thematischen Netzwerken mit Ihren Partnerstädten transnational immer weiterentwickeln. Der Kommissionsvorschlag bestimmt nämlich auch, dass künftig Projekte den Vorzug erhalten, bei denen mit großer Öffentlichkeitswirkung zu rechnen ist und die direkt in Bezug mit den EU-Strategien zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen – die Aktivitäten sollen also noch stärker mit der konkreten Politik verflochten werden. Erschwert wird dies weiterhin dadurch, dass sich die zwei Bereiche schwerpunktmäßig durch die Projekte und Initiativen, die zu diesem Thema realisiert werden, definieren und eben nicht durch die Art von Bürgerorganisationen oder Akteuren, die den Antrag stellen können. Überdies soll der Grundsatz der mehrjährigen, auf vereinbarten Zielen beruhenden Partnerschaften weiter entwickelt werden. Städtepartnerschaften müssten sich künftig daran messen lassen, wenn sie weiterhin in den Genuss einer EU-Förderung kommen möchten.
Der Verordnungsvorschlag der Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Rat debattiert und soll nach Konsultation der nationalen Parlamente bis ca. Mitte 2013 abgeschlossen werden.
Unter http://ec.europa.eu/citizenship/pdf/doc1383_de.pdf ist der Vorschlag abrufbar.
Auf der Internetseite der Kommission unter http://ec.europa.eu/citizenship/about-the-europe-for-citizens-programme/future-programme-2014-2020/index_de.htm finden sich weitere Informationen.
(Aus: Brüssel Aktuell Nr. 1/2012)
Zuschüsse der Europäischen Union für Partnerschaftsbegegnungen im Landkreis Ravensburg seit 2001
Die Europäische Union gewährte seit 2001 Zuschüsse von 350.216,70 Euro für Partnerschaftsveranstaltungen von Städten und Gemeinden aus dem Landkreis Ravensburg wie folgt:
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Jahr |
Städt/Gemeinden |
Gesamtbetrag |
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2001 |
Isny i. A., Vogt, Weingarten |
24.480 Euro |
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2002 |
Achberg, Amtzell, Argenbühl, Isny i. A. |
21.382,48 Euro |
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2003 |
Altshausen, Vogt |
17.626 Euro |
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2004 |
Achberg, Altshausen, Argenbühl, Bad Wurzach, Ebenweiler, Fronreute, Hoßkirch, Isny i. A. |
60.904,90 Euro |
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2005 |
Altshausen, Leutkirch i. A., Vogt, Ravensburg, Wilhelmsdorf |
30.267,26 Euro |
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2006 |
Altshausen, Ebenweiler, Argenbühl, Fronreute, Isny i. A. |
45.814,74 Euro |
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2007 |
Altshausen, Leutkirch |
11.177,88 Euro |
|
2008 |
Altshausen, Argenbühl, Bad Wurzach, Ebenweiler, Fronreute, Isny, Kißlegg, Vogt, |
79.242,68 Euro |
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2009 |
Altshausen, Isny i. A., Leutkirch |
19.377,91 Euro |
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2010 |
Altshausen, Argenbühl, Ebenweiler |
39.216,70 Euro |
|
2011 |
Leutkirch |
5.000,00 Euro |
