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Förderung von Partnerschaftsaktionen


Förderprogramm der EU

Die Europäische Union bezuschusst ausgewählte Aktionen im Rahmen von Kommunalen Partnerschaften auf der Grundlage des Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger 2007 - 2013".

Für Zuschussanträge von Veranstaltungen, die in den Jahren 2010 und 2011 stattfinden sollen, gelten seit 1. Januar 2009 folgende neue Antragsfristen:

Veranstaltungszeitraum

Termin                                       

01.10.2010 - 30.06.2011

01.06.2010

01.01.2011 - 30.09.2011

01.09.2010

01.06.2011 - 28.02.2012

01.02.2011

01.10.2011 - 30.06.2012

01.06.2011


Für den Zuschussantrag wichtig:

  • Programmleitfaden
  • Antragsformular
  • Finanzangaben
  • Rechtsträgerformular für öffentlich-rechtliche Körperschaften
  • Rechtsträgerformular für juristische Personen (z. B. Partnerschaftsvereine)
  • Abschlussbericht


Weitere Informationen im Internet unter:

  Exekutivagentur
  Europäische Kommission
  Kontaktstelle Deutschland
  Rat der Gemeinden und Regionen Europas
 


Förderprogramm des Auswärtigen Amtes, Berlin

Das Auswärtige Amt fördert auswärtige Kulturpolitik in erster Linie durch sogenannte "Mittlerorganisationen", wie z. B. den Deutschen Städtetag in Köln. Ob auch für das laufende Jahr Mittel für

  • den internationalen Jugendaustausch und
  • für den internationalen Kulturaustausch

im Rahmen kommunaler Partnerschaften in Aussicht gestellt wurden, sollte erfragt werden beim
 
Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion
Lindenallee 13-17
50968 Köln
Telefon:  0221/3771-311
Telefax:  0221/3771-150
E-Mail:   post@rgre.de
Internet: www.rgre.de



Förderprogramm des Deutsch–Französischen Jugendwerks (DFJW)

Das DFJW ist eine internationale Organisation im Dienste der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Es ist aus dem Elysée-Vertrag von 1963 hervorgegangen. Das Abkommen über die Errichtung des DFJW wurde am 5.7.1963 in Bonn von den damaligen Außenministern Couve de Murville und Schröder unterzeichnet.

Das DFJW fördert den Jugendaustausch zwischen

  • Gemeinden
  • Partnerschaftskomitees
  • Jugendorganisationen
  • Sportvereinen
  • Sprachzentren
  • Berufsbildungseinrichtungen
  • Standesorganisationen und Gewerkschaften
  • Schulen und Universitäten

Finanziell wird es aus einem gemeinsamen Fonds gespeist, der zu gleichen Teilen von der deutschen und der französischen Regierung beschickt wird und aus Finanzhilfen öffentlicher und privater Organisationen.

Über das DFJW sind beispielsweise folgende Vorhaben möglich:

  • Ein Projekt in Frankreich realisieren
  • Französisch lernen
  • In Frankreich zur Schule gehen
  • Ein Stipendium für ein Praktikum erhalten
  • Einen Job in einem französischen Unternehmen finden

Weitere Informationen zum DFJW finden Sie hier.

Mehr zu den Förderbestimmungen und –anträgen des DFJW finden Sie hier. 



Förderprogramm des Deutsch–Polnischen Jugendwerks (DPJW)

Das Deutsch–Polnische Jugendwerk ist eine internationale, deutsch–polnische Organisation. Das Abkommen über das Deutsch–Polnische Jugendwerk wurde am 17.6.1991 von den Regierungen Polens und Deutschlands unterzeichnet. Grundlage dafür war das Abkommen vom 10. 11. 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Volksrepublik Polen über den Jugendaustausch.

Das DPJW fördert u. a.

  • Begegnungen
  • Praktika
  • Fach- und andere Programme

für junge Menschen aus Deutschland und Polen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Jugendliche aus beiden Ländern ständig am gemeinsamen Programm teilnehmen.

Über das DPJW sind beispielsweise folgende Vorhaben möglich:

  • Begegnungen zwischen jungen Deutschen und Polen
  • Praktika und Hospitationen
  • Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren
  • Gedenkstättenfahrten
  • Publikationen und Medien

Weitere Informationen zum Deutsch–Polnischen Jugendwerk im Internet finden Sie hier.

Informationen zur Förderung und zu den Antragsformalitäten erhalten Sie dort unter "deutsche Version/Förderung".


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