Sachgebiet Fahrerlaubnis
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Leiter: Roland Münster
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Aufgabenfeld |
Telefon |
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Ersterteilung, Erweiterung, Umschreibung, Ersatz, Internationaler Führerschein, Verlängerung Klasse C und D |
0751/85-5231 oder 0751/85-5233 |
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0751/85-5237 oder 0751/85-5224 |
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Überprüfung der Kraftfahreignung Entzug der Fahrerlaubnis |
0751/85-5230 oder 0751/85-5224 |
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Außenstelle Wangen |
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Telefon: 07522/996-5234
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Liebigstraße 1
Anbindung ÖPNV:
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Allgemeine Informationen
Antragsformulare sind bei Fahrschulen, Bürgermeisterämtern und beim Landratsamt erhältlich.
Wer einen Führerschein der Klasse 1a (ausgestellt vor dem 31.12.1998) besitzt, muss diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen, um die Berechtigung für die Klasse 1 zu erhalten. Die Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A wird seit 01.01.1999 zunächst beschränkt ausgestellt. Nach 2 Jahren gilt diese dann automatisch unbeschränkt.
Der Verlust eines Führerscheins muss unverzüglich, also möglichst noch am gleichen oder am Folgetag bei der Führerscheinstelle angezeigt werden und ein Ersatzführerschein mit den notwendigen Unterlagen beantragt werden.
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Aufgabenfeld |
weitere Informationen |
Sie benötigen |
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Antrag auf Ersterteilung/ Erweiterung einer Fahrerlaubnis
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Antrag auf Neuerteilung
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Antrag auf Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis
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Antrag auf Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis
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Antrag auf Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis |
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Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei Unbrauchbarkeit |
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Umtausch in EU- Kartenführerschein
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Antrag auf Verlängerung der Klasse C und D
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