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Beistandschaften - Pflegschaften - Vormundschaften

Telefon: 0751/85-3260
oder
Telefon: 0751/85-3270
Telefax: 0751/85-3205
E-Mail an das Jugendamt

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Montag bis Mittwoch
Donnerstag


08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr
13.30 - 17.30 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung 

Gartenstraße 107
88212 Ravensburg

Anbindung ÖPNV: 
Linie 1, 2, 3, 5, 10, 20, 30, 31, 7573
Haltestelle "Kraftwerk"

 Fahrplanauskunft

externer Link Anfahrt
                                                 

 

Außenstelle Wangen



Telefon: 07522/996-3760
Telefax: 07522/996-3705
E-Mail an das Jugendamt
                                                           

Liebigstraße 1
88239 Wangen

Anbindung ÖPNV:
Linie 93/4, 7545, 9723
Haltestelle "Lindauer Straße"/ "Zollamt"


 Fahrplanauskunft

externer Link Anfahrt
                             

Beistandschaften

Das Leben mit Kindern bedeutet nicht nur Freude im Familienalltag, sondern auch Sorgen und Belastungen. Gezielte, auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Hilfen, können dazu beitragen, diese Belastungen zu mindern.

Das Jugendamt berät und unterstützt Sie, wenn die Vaterschaft zu Ihrem Kind noch nicht festgestellt ist (Vaterschaftsfeststellung). Wir berechnen den Unterhalt und informieren Sie über die Möglichkeiten der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs. Ferner haben Sie die Möglichkeit, das Jugendamt zum Beistand Ihres Kindes zu bestellen, um somit seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Die Beistandschaft kann auf einen bestimmten Aufgabenkreis beschränkt werden. Innerhalb des vereinbarten Aufgabenkreises handelt der mit der Beistandschaft betraute Mitarbeiter des Jugendamtes neben dem sorgeberechtigten Elternteil als gesetzlicher Vertreter des Kindes.

Die Beistandschaft endet mit der Volljährigkeit des Jugendlichen oder auf schriftlichen Antrag des Elternteils.


Pflegschaften und Vormundschaften

Für gewisse Bereiche, wie z. B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsvorsorge, Vaterschaftsanfechtung, Vermögensverwaltung kann das Jugendamt für ein minderjähriges Kind vom Familien- oder Vormundschaftsgericht als Pfleger bestellt werden.

Das Jugendamt wird zum Vormund von minderjährigen Kindern bestimmt, wenn

  • der sorgeberechtigte Elternteil verstirbt und es keine andere geeignete Person gibt, welche die Vormundschaft übernehmen kann,
  • die Mutter bei Geburt des Kindes noch minderjährig ist,
  • durch Gericht festgestellt wird, dass die Eltern die elterliche Fürsorge nicht mehr ausüben können.

 

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