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Adoptionsvermittlung

Ansprechpartner: Karin Stübner
Telefon: 0751/85-3213
Friederike Schöllhorn-Peuker
Telefon: 0751/85-3252

Telefax: 0751/85-3205
E-Mail an das Jugendamt

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Montag bis Mittwoch
Donnerstag


08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr
13.30 - 17.30 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung 


Gartenstraße 107
88212 Ravensburg

Anbindung ÖPNV: 
Linie 1, 2, 3, 5, 10, 20, 30, 31, 7573
Haltestelle "Kraftwerk"

 Fahrplanauskunft

externer Link Anfahrt

                                              


Adoption – warum?

  • Es gibt Ehepaare, die sich Kinder wünschen, aber keine bekommen können.
  • Es gibt Familien, die leibliche Kinder haben und sich vorstellen können, Kinder, die nicht in der eigenen Familie aufwachsen können, aufzunehmen.
  • Es gibt Mütter oder Eltern, die aus unterschiedlichen Gründen nicht für ihre Kinder sorgen können. Sie erteilen nach eingehender Information und Beratung der Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle den Auftrag zur Vermittlung des Kindes.
  • Es gibt Stiefeltern, die die Kinder ihrer PartnerInnen aufnehmen wollen.


Woran muss ich denken?

  • Woher kommt der Wunsch, ein Kind aufzunehmen?
  • Wie stehen mein Partner/meine Partnerin/meine Kinder und Familienangehörigen zu meinem Wunsch?
  • Wie erlebe ich die eigene Kinderlosigkeit?
  • Welche Erfahrungen habe ich mit Kindern?
  • Wie wird sich mein Leben mit der Aufnahme eines Kindes verändern?
  • Beruf und Kind – möchte ich beides vereinbaren?
  • Wie erlebe ich meine körperliche und seelische Belastbarkeit?
  • Traue ich mir zu, auch schwierige Situationen mit dem Kind zu durchleben?
  • Wie geht es mir bei der Vorstellung, dass ein Adoptivkind zwei Mütter und zwei Väter hat?
  • Welchen Platz gebe ich den Eltern des Kindes?


Was sagt das Gesetz?

  • Nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz dürfen nur anerkannte Adoptionsvermittlungs-stellen Kinder vermitteln.
  • Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen den Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht (§ 1741 BGB).
  • Ein Ehepaar kann ein Kind grundsätzlich nur gemeinsam annehmen.
  • Ein Höchstalter für Annehmende ist grundsätzlich nicht festgelegt. Laut Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter soll der Altersabstand zwischen dem Kind und den annehmenden Eltern jedoch nicht größer als 35-40 Jahre sein.
  • Das Gesetz sieht vor, dass sich das Kind vor der Adoption eine angemessene Zeit bei den zukünftigen annehmenden Eltern in Adoptionspflege befindet (§ 1744 BGB).
  • Das angenommene Kind wird einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, gleichgestellt. Die rechtlichen Bindungen zur Herkunftsfamilie erlöschen.
  • Das Annahmeverhältnis kann nur aus schwerwiegenden Gründen, wenn es dem Wohl des Kindes dient, aufgehoben werden, nicht aber im Interesse des Annehmenden.


Wie bewerbe ich mich?

  • Wer ein Kind aufnehmen möchte, braucht eine Bescheinigung des für seinen Wohnsitz zuständigen Jugendamtes. Dieses benötigt dazu von Ihnen:
    - Fragebogen für die Aufnahme eines Adoptivkindes
    - Lebensbericht und Fotos der Bewerber
    - Gesundheits- und polizeiliches Führungszeugnis
  • Wenn keine Bedenken bestehen, erhalten Sie eine zeitlich befristete Bescheinigung. Eine Ablehnung der Bescheinigung erfolgt schriftlich und wird mit Ihnen besprochen.


Wie läuft eine Adoption ab?

Das Jugendamt sucht ein Zuhause für Kinder, die nicht bei ihrer Familie leben können. Wenn Sie als Eltern für die Adoption eines bestimmten Kindes angefragt werden, erhalten Sie vom Jugendamt zunächst alle vorhandenen Informationen über das Kind und seine Situation. Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre Entscheidung in Bezug auf dieses Kind zu bedenken. Wir wünschen, dass alle Fragen, Befürchtungen, Ängste aber auch Hoffnungen offen miteinander diskutiert werden.

Die nächsten Schritte sind die erste Begegnung mit dem Kind und der langsame Beziehungs-aufbau bei mehreren Besuchen. Die Dauer dieser Kennenlernphase hängt von den Bedürfnissen des Kindes und Ihrer eigenen Situation ab.

Es gibt drei Formen der Adoption, die Inkognitoadoption, halboffene und offene Adoptionen. Mit der Vermittlung beginnt die Adoptionspflege.


Was bedeutet Adoptionspflege?

Die Adoptionspflege ist die Zeit zwischen der Aufnahme des Kindes und der rechtskräftigen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die Adoption. In dieser Phase haben Sie und das Kind die Möglichkeit, miteinander vertraut zu werden und die Grundlagen für eine Eltern-Kind-Beziehung zu schaffen. Während der Adoptionspflege, die in der Regel ein Jahr beträgt, ist das Jugendamt Ihres Wohnorts Vormund des Kindes. Der Vormund vertritt das Kind im Adoptionsverfahren.


Wen berät die Adoptionsvermittlungsstelle?

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes berät in allen Situationen, die die Annahme minderjähriger Kinder betreffen:

  • Eltern, die ein Kind aufnehmen möchten.
  • Eltern, die an eine Adoptionsfreigabe ihres Kindes denken oder ein Kind zur Adoption freigegeben haben.
  • Personen, die sich mit der Adoption verwandter Kinder, Kinder des Ehepartners etc. beschäftigen.
  • Erwachsene, die als Kind adoptiert wurden und auf Herkunftssuche sind.
  • Eltern, die an einer Auslandsadoption interessiert sind, mit Erstellung des Sozialberichts.


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