Antragsarten und Formulare
Ob für Ihr Bauvorhaben überhaupt eine Baugenehmigung notwendig ist, oder ob auch ein Kenntnisgabeverfahren ausreicht, erfahren Sie hier.
Die Unterlagen für Bauvorbescheid, Bauantrag, Kenntnisgabeverfahren sind derjenigen Gemeinde vorzulegen, in der das Bauvorhaben durchgeführt werden soll. Die Gemeinde leitet diese an die zuständige Baurechtsbehörde weiter.
1. Bauvoranfrage
notwendige Unterlagen:
- schriftlicher Antrag (Formular 3)
mit konkreten Angaben der zu entscheidenden Fragen und genauer Bezeichnung des Bauvorhabens - Bauvorlagen nach Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBO-VVO) -
nur diejenigen, die zur Klärung der kritischen Fragen erforderlich sind (Absprache mit Planverfasser sinnvoll)
Ansprechstelle
2. Baugenehmigung
Verfahrensablauf
notwendige Unterlagen:
- Bauantrag (Formular 3)
- Lageplan (schriftlicher Teil: Formular 4; zeichnerischer Teil: Maßstab 1:500. In Einzelfällen, grundsätzlich jedoch bei Außenbereichsvorhaben, auch im Maßstab 1:2500)
- Bauzeichnungen (Maßstab 1:100)
- Baubeschreibung (Formular 5) und bei Gewerbebetrieben eine Betriebsbeschreibung (Formular 7)
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Benennung eines Bauleiters (mit Name, Anschrift und Unterschrift)
- Im Einzelfall sind weitere Unterlagen beizufügen (z. B. Geländeschnitte, Höhenabwicklung benachbarter Gebäude oder Nachweis über die dauerhaft gesicherte Eigenwasserversorgung)
Die Bauvorlagen sind in zweifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Wenn die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde ist, sind die Bauvorlagen (mit Ausnahme der Darstellung der Grundstücksentwässerung) in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
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3. Kenntnisgabeverfahren
Verfahrensablauf
notwendige Unterlagen:
- Formblatt Kenntnisgabeverfahren (Formular 1)
- Lageplan (schriftlicher Teil: Formular 4; zeichnerischer Teil: Maßstab 1:500)
- Bauzeichnungen (Maßstab 1:100)
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Bestätigungen des Planverfassers und des Lageplanfertigers
- Bestätigung des Bauherrn, dass er die Bauherrschaft für das Vorhaben übernommen und nach Maßgabe des § 42 LBO einen geeigneten Bauleiter bestellt hat; Namen, Anschriften und Unterschriften des Bauherrn und des Bauleiters sind einzutragen
- ggf. Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von den gesetzlichen Vorschriften bzw. von den Festsetzungen des Bebauungsplans
- Im Einzelfall sind weitere Unterlagen beizufügen, um die Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nachzuweisen,
z.B. Geländeschnitte
Die Bauvorlagen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Sofern aber die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde ist, sind die Bauvorlagen (Formblatt Kenntnisgabeverfahren, Lageplan und Bauzeichnungen) in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
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4. Abgeschlossenheitsbescheinigung
notwendige Unterlagen:
- formloser Antrag
- Plansatz mit folgenden aktuellen Plänen jeweils in dreifacher Ausfertigung:
- alle Grundrisse der genehmigten Wohnungen, des Kellergeschosses und der Bühne - Schnitte und alle Ansichten
In den Grundrissen sind alle Räumlichkeiten zu bezeichnen.
Die Räumlichkeiten einer Wohnung sind mit derselben Ziffer zu bezeichnen.
Diese Unterlagen können direkt bei der zuständigen Baurechtsbehörde eingereicht werden.
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5. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Das Antragsformular zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren finden Sie unten auf dieser Seite (Formular 8).
Weitere Informationen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.
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Aus der Verwaltungsvorschrift für die Landesbauordnung - Formulare
(VwV LBO - Formulare):
| Wählen Sie nachfolgend das gewünschte Formular (PDF Format). Für die Ansicht der Dokumente benötigen Sie das Programm Acrobat Reader, das Sie kostenlos herunterladen können. Bei den angebotenen Formularen besteht für Sie die Möglichkeit, diese direkt am Bildschirm auszufüllen und anschließend auszudrucken. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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