Schwerste Schädigungen der Obstanlagen seit Jahrzehnten

Kreis Ravensburg – Der extreme Kälteeinbruch ab dem 19. April mit mehreren Frostnächten in Folge hat auch im Landkreis Ravensburg zu großen Frostschäden im Obstbau geführt. Durch den sonnigen und warmen März fand die Obstblüte in diesem Jahr außergewöhnlich früh statt, weshalb der Kaltlufteinbruch zu den schwersten Schädigungen der Obstanlagen seit Jahrzehnten geführt hat, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

Im Landkreis Ravensburg, der drittgrößten Baumobstanbaufläche in Baden-Württemberg, sind alle 157 Obstbaubetriebe von den Frostschäden betroffen – 120 davon leben ausschließlich vom Obstbau, so das Landratsamt. Alle Maßnahmen der Landwirte, die Blüten ausreichend zu schützen, hätten nicht geholfen. Als „äußerst schwierig“ schätzt Landrat Harald Sievers die Lage der Obstbauern im Landkreis ein, denen ein Ertragsausfall in Millionenhöhe droht: Die Schäden bei Äpfeln liegen durchschnittlich bei 80 Prozent, bei Birnen und Kirschen bei 90 Prozent. Wie es bei Zwetschgen aussieht bleibt laut Landratsamt noch abzuwarten.
Verschärft würde die Situation dadurch, dass die hiesige Obstbranche bereits im vergangenen Jahr hohe wetterbedingte Ertragsausfälle erleiden musste. Die Bäume müssten jedoch trotzdem das ganze Jahr über gepflegt werden, um die Ertragsfähigkeit für die Zukunft zu erhalten. Diesen Kosten stünden aber keine Einnahmen gegenüber. Zahlreiche Obstbaubetriebe seien daher in ihrer Existenz bedroht. „Steuererleichterungen helfen den Betrieben wenig, wenn Sie nur Verluste erzielen“, so Landrat Sievers. Auch Kredite würden das Problem nur in die Zukunft verlagern. „Die Obstbauern brauchen jetzt konkrete finanzielle Hilfe in Form von Ausfallzahlungen und mittelfristig die Möglichkeit, sich über bezahlbare Versicherungen gegen Frostschäden bei Stein- und Kernobst abzusichern“, unterstützt Sievers die Forderung der Bauern und Bauernverbände. „Die Stimmung ist am Boden“, weiß Sievers und begrüßt vor diesem Hintergrund die Entscheidung der Landesregierung, das Ereignis als Naturkatastrophe einzustufen und damit den Weg frei zu machen für schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe.


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Ravensburg, den 04.05.2017

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