Jugendamt Ravensburg sucht Gastfamilien für minderjährige Flüchtlinge

Kreis Ravensburg – Derzeit sind 189 sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) im Rahmen der Jugendhilfe im Landkreis Ravensburg untergebracht. Dabei handelt es sich überwiegend um männliche Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Ihre oft belastenden Erfahrungen während der Flucht und das Fehlen der eigenen Familie machen das Ankommen in Deutschland für viele schwer. Um einigen der Jugendlichen ein familiäres Umfeld bieten zu können, sucht das Jugendamt Familien, Paare, Einzelpersonen und Lebensgemeinschaften, die einen jungen Menschen mit Fluchterfahrung bei sich aufnehmen möchten.

Die Unterbringung in einer Gastfamilie stellt eine gute Alternative zur Heimunterbringung dar. Hier können die jungen Menschen die Kultur, die Gepflogenheiten des Alltags und die deutsche Sprache unmittelbar erlernen. Das Jugendamt begleitet Gasteltern und Gastfamilien bei der Betreuung eines ausländischen unbegleiteten Minderjährigen von Anfang an. Zudem steht den Gasteltern der jeweilige vom Gericht bestellte Vormund als Ansprechpartner zur Seite. Sie erhalten außerdem Fortbildungsangebote, die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch mit anderen Gastfamilien sowie ein monatliches Pflegegeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Jugendlichen.
Weitere Informationen erhalten interessierte Gastfamilien und Gasteltern beim Jugendamt, Telefon 07522/996-3720 oder 0751/85-2010.
 
 

Infobox
 
Gastfamilie: Gastfamilien müssen keine Familien im herkömmlichen Sinne sein, um einen Jugendlichen bis zur Volljährigkeit zu begleiten. Auch Paare, Alleinstehende oder Lebensgemeinschaften sind als neue Bezugspersonen willkommen.
 
Aufenthaltsstatus: Gastfamilien, die einen Jugendlichen bei sich aufnehmen, müssen sich bewusst sein, dass bei der Ankunft noch offen ist, welchen Ausgang ein Asylverfahren nimmt und ob der junge Mensch ein Bleiberecht bekommt.
 
Residenzpflicht: Minderjährige Flüchtlinge sind an die Residenzpflicht gebunden. Das vorübergehende Verlassen des beschränkten Aufenthaltsbereichs beispielsweise für Verwandtenbesuche oder Schulreisen kann auf Antrag des Vormunds erfolgen.


Pressedienst Nr. 94
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Ravensburg, den 28.04.2017

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